AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Yellowcam TV GmbH, Netphen, im März 2008
***Die aktuelle schriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Yellowcam® kann im aktuellen Fall in Bezug des hier aufgeführten Nutzungsrechtes oder der Zahlungsvereinbarung von dieser AGB abweichen! Es gilt dann die jeweils schriftlich getroffene Vereinbarung!***
Fotoagentur, Videoagentur
1. Vorbemerkung / Zweck
Alle Angebote, Lieferungen und elektronischen Übermittlungen, sowie die Überlassung der Nutzungsrechte erfolgen freibleibend und nicht exklusiv ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschäfts- oder Bestellbedingungen des Bestellers/Auftraggebers oder Nutzers ist hiermit widersprochen. Der Zweck einer jeden Bildlieferung ist die honorarpflichtige Überlassung von Nutzungsrechten an Fotos und bildlichen Darstellungen zu einem vor der Verwendung genau bestimmten Zweck. Wird nichts anderes vereinbart, bestellt der Nutzer die Bilder zum privaten Zweck. Eine Veröffentlichung oder Abdruck ist bei Bestellungen zum privaten Zweck untersagt. Der Besteller ist verpflichtet alle die Nutzung betreffenden Auskünfte vollständig und unaufgefordert vor dem Beginn der Nutzung zu erteilen und vor dem Beginn der Nutzung eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der Nutzung, so gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und die Agentur ist von Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt. Ausdrücklich nicht übertragen werden die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen, insbesondere von Personen der Zeitgeschichte, sowie möglicherweise bestehende Künstlerrechte an auf den Fotos abgebildeten Werken der bildenden Kunst.
2. Eigentum
Nutzungsrechte gelten erst nach Eingang des Honorars als übertragen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Bildmaterial, Kopien davon, Lithos, elektronische Kopien und Datenträger, oder andere druckfähige Vorlagen, die aus von der YELLOWCAM® TV GMBH gelieferten Bildern bestehen oder diese enthalten, weiterzugeben. Er haftet bei Missbrauch gesamtschuldnerisch.
3. Veröffentlichung
Bildmaterial wird grundsätzlich nur für private Zwecke zur Verfügung gestellt. Eine Veröffentlichung bzw. Abdruck bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Dieses gilt hauptsächlich für aktuelle Veröffentlichungen oder Abdruck aller Art.
4. Reklamationen
Reklamationen bezüglich der Bildauswahl oder der Qualität des Bildmaterials müssen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Lieferung geltend gemacht werden, Transportschäden, speziell elektronische, sind sofort anzuzeigen. Bei unterlassener fristgerechter Reklamation ist eine Haftung unsererseits für bereits entstandene und entstehende Kosten ausgeschlossen. Sollten Missverständnisse hinsichtlich der Bildauswahl vorliegen, erfolgt eine kostenlose Nachlieferung. In Fällen, wo dies nicht möglich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
5. Haftung
Haftbar ist in jedem Falle der Besteller, auch wenn er im Auftrag Dritter handelt. Er wird insbesondere in folgenden Fällen haftbar gemacht:
- Nutzungshonorare: Der Besteller haftet in vollem Umfang für die geschuldeten Nutzungshonorare.
- Verletzung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen: Der Bildverwender hat das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen zu achten. Er ist verpflichtet vor der
Veröffentlichung eine entsprechende Freigabe einzuholen.
- Weitergabe des Bildmaterials an Dritte: Bei unberechtigter Weitergabe unseres Bildmaterials wird grundsätzlich ein Mindesthonorar in Höhe des 100-fachen Honorars des betreffenden Auftrages fällig. Eventuelle weitere Schadenersatzforderungen werden dadurch nicht berührt.
6. Kosten / Honorare
Jede Bildverwendung ist honorarpflichtig. Die Höhe der Honorare richtet sich nach der Art der Verwendung. Für die Nutzung für gewerbliche Zwecke gilt eine besondere Honorarvereinbarung bzw. eine spezielle Preisliste. Sollten diese aus irgendwelchen Gründen nicht Vertragsbestandteil geworden sein, gilt die schriftliche individuelle Einzelabsprache. Ein Honoraranspruch entsteht in dem Augenblick, in dem der Auftraggeber oder der Nutzer die Bildlieferung erhalten hat. Digitale Bilder werden ausschließlich via eMail versand. Die Versand- oder Übermittlungskosten gehen zu Lasten der YELLOWCAM TV GMBH. Eine Verwendung für Layoutzwecke ist anzuzeigen und kostenpflichtig.
7. Sonstiges
Sollte eine gewerbliche Nutzung der Bilder gegen Honorar vereinbart sein (als gewerbliche Nutzung gelten insbesondere alle Arten von Veröffentlichungen bzw. Abdruck), so ist der Besteller / Verwender verpflichtet, zwei vollständige Belegexemplare kostenlos unaufgefordert der YELLOWCAM TV GMBH, spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Nebenrechte bleiben vorbehalten.
8. Online-Galerie
YELLOWCAM TV GMBH ermöglicht dem Kunden den Zugang zu einer oder mehreren online Datenbanken. Die zur Verfügungstellung der Datenbank erfolgt nach Ermessen durch YELLOWCAM TV GmbH. Eine Verpflichtung zur zeitweiligen oder dauerhaften Schaltung seitens YELLOWCAM TV GMBH besteht nicht. Die benötigte Gegenstellen Software (Internet-Browser oder spezielle Client-Software) hat sich der Kunde selber zu beschaffen.
9. Zugangsberechtigung
Der Zugang zur Auswahl der online - Datenbanken ist grundsätzlich kostenlos
10. Verfügbarkeit
Der Kunde hat keinen Anspruch auf permanente Erreichbarkeit der Datenbank Server. Es bleibt der YELLOWCAM TV GmbH jederzeit freigestellt den oder die Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten, sowie die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen.
11. Datenbanknutzung
Der Kunde kann die online - Datenbanken nutzen, um in den dort gespeicherten Bilddatenbeständen online nach Fotos zu recherchieren und sich diese als Feindaten zu übertragen. Die Recherche von Vorschaubildern (mit Wasserzeichen) ist kostenfrei. Die Übertragung der Feindaten ist kostenpflichtig.
12. Nutzungsrechte
Nutzungsrechte werden grundsätzlich nur auf der Basis unserer AGB übertragen. Eine Nutzungsgenehmigung ist in jedem Einzelfall gesondert vor der Nutzung einzuholen. Pauschale Vereinbarungen bezüglich einzelner Publikationen sind grundsätzlich möglich und bedürfen der Schriftform. Für die Nutzung der übertragenen Fotos und Videos werden gesonderte Nutzungshonorare entsprechend der zum Zeitpunkt der Nutzung aktuellen Honorarübersicht berechnet. Der Kunde ist, entsprechend unserer AGB, verpflichtet, unaufgefordert alle zur Abrechnung notwendigen Angaben über erfolgte oder geplante Nutzungen zu machen. Sollten Nutzungen erfolgen, ohne dass YELLOWCAM TV GMBH durch den Nutzer hiervon in Kenntnis gesetzt wurde, so ist YELLOWCAM TV GMBH berechtigt, dass 100-fache des hierfür anfallenden Honorars auf der Basis der zum Zeitpunkt der Nutzung aktuellen Preisübersicht zu berechnen.
13. Datenspeicherung
Eine Abspeicherung der übertragenen Daten durch den Kunden, die über die Dauer der aktuellen Nutzung hinausgeht, ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch YELLOWCAM TV GMBH gestattet.
14. Datenschutz
YELLOWCAM TV GMBH ist berechtigt alle Daten, die der Erfassung von Zugriffen auf die Online-Datenbanken dienen, sowie alle Daten die zur Identifizierung der Online Nutzer und zur Unterhaltung einer Geschäftsbeziehung notwendig sind, elektronisch zu speichern und für seine Zwecke auszuwerten. Insbesondere bei Downloads aus der Datenbank gilt dieses für den verwendeten Nutzernamen, Datum, IP-Nummer und Dateinamen YELLOWCAM TV GMBH versichert, dass diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern dieses nicht zur Rechtsverfolgung notwendig ist. Der Nutzer hat jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten kostenfrei zu erfahren. Hierzu sendet der Nutzer eine E-M ail an Datenschutz@yellowcam.de
15. Sonstiges
Speziell im Auftrag eines Kunden angefertigte Scans, individuelle Datenübertragungen sowie die vom Kunden gewünschte Zusammenstellung von speziellen Bild-/Videoauswahlen werden, entsprechend der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Preislisten, separat in Rechnung gestellt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, für beide Seiten Siegen. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
Vermietung von Ü-Wagen, Video-/TV-Technik mit und ohne Personal
16. Mietpreis:
Auf unseren Internetseiten sind teilweise keine Mietpreise veröffentlicht. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an:
Yellowcam TV GmbH, Kreuztaler Str. 7 in 57250 Netphen,
oder per Fax an +49 (0)271-71660,
oder via E-Mail an office@yellowcam.de
Für Neukunden entwickeln wir gerne Mietangebote. Bitte vergessen Sie nicht, uns Ihre komplette Adresse inkl. Fax, E-Mail usw. mitzuteilen. Für Vertragspartner gelten die vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
17. Zahlung:
Wenn nichts anderes vereinbart ist, Zahlungen innerhalb von 30 Tagen netto, innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto. Weitere Zahlungsziele oder Zahlungsvereinbarungen finden Sie auf dem jeweiligen Angebot (oder Vertragsvereinbarung) und auf der jeweiligen Rechnung. Neukunden bitten wir vor Produktionsbeginn 1/3 des gesamten Auftragwertes bei Auftragserteilung zu zahlen, 1/3 nach Produktionsende und 1/3 vier Wochen nach Rechnungsvorlage bei gesamt 3 % Skonto.
18. Stornierung:
Wird ein Mietvertrag vor Mietbeginn storniert, sind wir berechtigt folgende Stornogebühren zu berechnen:
25 % vom Nettomietwert bei Storno 14 Tage vor Mietbeginn
50 % vom Nettomietwert bei Storno 07 Tage vor Mietbeginn
65 % vom Nettomietwert bei Storno 03 Tage vor Mietbeginn
90 % vom Nettomietwert bei Storno 01 Tage vor Mietbeginn
100 % vom Nettomietwert bei Storno am Miet-/Produktionstag
19. Übergabe:
Der Vermieter übergibt die Anlage/n in funktionstüchtigem, unbeschädigtem Zustand. Je nach Auftrag mit Yellowcam TV-Personal. Alle gesetzlichen Regelungen inkl. der geltenden Sicherheitsvorschriften werden von uns eingehalten. Grundsätzlich gilt, dass unsere Ü-Technik mit mindestens einem technischen Bediener vermietet wird. Die Vermietung von Ü-Wagen ohne Personal ist nicht möglich. Vermietete Ausrüstungen (Einzelgeräte wie z. B. Kameras, Studiomaschinen, Leuchten, Stromerzeuger, Satellitentelefone usw.) können ohne Yellowcam TV-Personal gemietet werden. Der Auftraggeber holt und liefert die Ware auf seine Kosten und Risiko (Versicherung bitte immer zum Neuwert abschließen – zuvor Absprache wegen Wert). Sollte der Auftraggeber über keine eigene Versicherung oder Kurierdienst verfügen, können diese Positionen von Yellowcam TV zu einem Aufpreis übernommen werden.
20. Überprüfung:
Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät unverzüglich nach Übernahme auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Spätere Überprüfungen und Reklamationen können nicht anerkannt werden.
21. Gebühren:
In den Gerätemieten sind eventuell anfallende Nutzungsgebühren wie z. B. Telekommunikationskosten, Satellitengebühren (Transpondermiete), Funkgebühren, Telefongebühren usw. nicht enthalten. Dies gilt auch für sämtliche Kosten und Gebühren wie Parkgebühren, Fährkosten, Fracht-/Transportkosten, Kurierdienste, Kosten für Genehmigungen jeder Art, Carnet ATA und sonstige Zollkosten, Straßengebühren, Mautgebühren. Diese Positionen werden nach Aufwand und Belegen zusätzlich zum reinen Warenmietwert in Rechnung gestellt.
22. Rückgabe:
Vermietete Ausrüstungen (Einzelgeräte) müssen mit Expresskurierdienst (siehe auch Pos. 4 Übergabe) zurückgegeben werden. Sämtliche Versandkosten trägt der Mieter. Wird die vermietete Ausrüstung nicht vereinbarungsgemäß zurückgegeben und vorher telefonisch keine Verlängerung vereinbart, so wird jede weitere Verspätungsstunde zusätzlich berechnet. Der Tag der Übergabe oder des Versandes bleibt ohne Berechnung. Bei Vermietungen von Ü-Wagen mit unserem Personal wird entsprechend der Vereinbarungen des jeweiligen Auftrages abgerechnet.
23. Mietverlängerung:
Alle Zeiten/Tage der längeren Verfügbarkeit der vermieteten Geräte/Ü-Wagen nebst Zubehör und Mitarbeiter werden, gemäß der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Preisliste, dem Mieter zusätzlich berechnet. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Verlängerung vereinbart wurde oder die verspätete Rückgabe oder längere Mietzeit aus anderen Gründen erfolgte.
24. Zahlungsverzug:
Kommt der Mieter mit der Zahlung/Restzahlung in Verzug, so beträgt der Verzugszins 4,5 % über dem Bundesdiskontsatz, mindestens aber 7,5 % jährlich.
25. Verwendbarkeit:
Bei allgemeinen Anfragen, in denen der Kunde keine Produktionszeiten angibt, kann die ECHO keine Garantie übernehmen, ob an dem später mitgeteilten Produktionsdatum Team & Technik frei sind. Wir handeln, solange nichts anderes vereinbart wurde oder seitens des Kunden uns ein schriftlicher Auftrag erteilt wurde, den wir schriftlich bestätigt haben, nach dem Prinzip "first come - first served".
Für Anfragen, in denen keine Produktionstermine mit festen Uhrzeiten festgelegt sind, behalten wir uns ausdrücklich die Möglichkeit der Zwischenvermietung frei. Bei Einsätzen in Krisengebieten (z. B. Krieg, höhere Gewalt, gewalttätige Groß-Demonstrationen usw.) behalten wir uns zudem das Recht frei - falls der Kunde uns nicht bei Auftragserteilung dies vorher ausdrücklich mitgeteilt hat - den bereits angenommenen Auftrag kostenpflichtig zu stornieren.
26. Weitergabe:
Der Mieter darf die von uns gemieteten Gegenstände ohne schriftliche Genehmigung von uns nicht an Dritte übergeben oder weitervermieten.
27. Folgeschäden:
Wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden, die durch die Nutzung unserer Technik/Personal entstehen. Dies gilt auch für Mietfahrzeuge und Mietgeräte, die während der vereinbarten Mietzeit funktionsuntüchtig werden oder ohne unser Verschulden dem Auftraggeber nicht zur Benutzung zur Verfügung stehen.
28. Verfügbarkeit:
Der Vermieter garantiert, dass die gemieteten Geräte in technisch einwandfreiem Zustand zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns für den Vertragszeitraum zur Verfügung stehen.
29. Absprachen:
Mündliche Nebenabsprachen gelten nicht, solange diese nicht in Schriftform bestätigt wurden.
30. Haftung:
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Wir haften nicht für eventuelle Schäden jeglicher Art, die nicht durch unser Verschulden zustande kommen, wie zum Beispiel: gesperrte Straßen, die ein Durchkommen zum Einsatzort unmöglich machen, Unfälle, Stau oder Anweisungen von z. B. Polizei, Staatsbeamten, die ein rechtzeitiges Erscheinen am Produktionsort oder die Durchführung der Produktionsarbeiten behindern oder wenn uns auf Anweisung der Einsatz untersagt wird. Wir haften ebenfalls nicht in sämtlichen Fällen der höheren Gewalt wie Glatteis, Schnee, plötzliches Hochwasser usw. oder Stromausfälle. Wir haften ebenfalls nicht für Transponder, die nicht zur Verfügung stehen oder andere Arten von Kommunikations-/Übertragungswegen, die zum erforderlichen Zeitpunkt seitens Dritter nicht rechtzeitig freigeschaltet wurden.
Yellowcam TV haftet nur bei Eigenverschulden und zwar begrenzt auf die Höhe der jeweils vereinbarten Tagesmiete für Miettechnik, für Gerät oder für Mietpersonal. Diese Haftung ist begrenzt auf die maximal vereinbarte Tagesgage bzw. den maximal vereinbarten Tagesmietpreis. Eine weitergehende Haftung und Schadenersatzpflicht ist ausgeschlossen.
31. Beschädigung:
Bei der Rückgabe beschädigt eintreffende Geräte und Ausrüstungen werden auf Kosten des Mieters repariert.
32. Diebstahl/Verlust:
Diebstahl, Verlust, Zerstörung oder Beschlagnahmung ist unverzüglich dem Vermieter zu melden. Dies gilt zur Schadensbegrenzung, damit wir umgehend z. B. SIM-Karten bei Funktelefonen sperren lassen können. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietdauer eine geeignete Versicherung über den gesamte Neuwert der von ihm gemieteten Technik abzuschließen. Ausnahme: SNG-/Ü-Wagen sind in der Regel je nach Absprache und Vertrag mit den TV-Sendern bereits durch Yellowcam TV versichert und die Kosten werden in der jeweiligen Mietpauschale bereits berücksichtigt. Dies gilt jedoch nicht im Industrie- und Werbeproduktionsbereich!
33. Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Siegen als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart. Für die vertraglichen Beziehungen gilt Deutsches Recht.
34. Ungültigkeit
Sollten einzelne Positionen oder Vereinbarungen ungültig sein, so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.
Yellowcam TV GmbH
Stand: März 2008
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